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Update vom 03.09.2021:

 

Die Proben finden unter dem aktuell gültigen Hygienekonzept wieder wie folgt statt:

– Blasmusik: ab 08.07.2021: Do, 20:00 – 22:00 Uhr
– Gemischter Chor: ab 15.09.2021: Mi, 19:30 – 21:00 Uhr
– Kinderchor: ab 23.09.2021: Do, 16:30 – 17:00 Uhr,
Eltern, die Ihre Kinder neu anmelden möchten, sollten sich bitte vorher anmelden (Tel. 09192/1858), da es sein könnte, dass wir zwei Gruppen bilden müssen.
– Jugendchor: wird noch bekannt gegeben

Sollten sich noch Änderungen ergeben, werden wir den Beitrag aktualisieren.

 

 

Stand 02.09.2021 / 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen wurden in die Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) übernommen.

BayMBI. 2021 Nr. 615 14. BaylfSMV
BayMBI. 2021 Nr. 616 Begründung zur 14. BaylfSMV

Für kulturelle Veranstaltungen und den Bereich des Laienmusizierens liegen derzeit noch keine geänderten Rahmenkonzepte vor. Sobald diese von den zuständigen Ministerien veröffentlich werden, informieren wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle.

 
 

Stand 07.06.2021

Die intensiven Bemühungen unserer Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrates waren erfolgreich: Nach vielen Monaten Stillstand im Proben- und Konzertbetrieb unserer Mitgliedschöre hat die Staatsregierung umfangreiche Lockerungen ab Montag, 07.06.2021 angekündigt.

Bei einer Inzidenz über 100 gilt bis 30.06.2021 weiterhin die Bundesnotbremse, bei einer Inzidenz unter 100 gilt ab Montag, 07.06.2021 die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Darin sollen umfangreiche Lockerungen in Kraft treten, im Laienmusikbereich sind dies speziell:

  • Aufhebung der Personenbegrenzung bei Proben im Innen- und Außenbereich. Die Maximalteilnehmer*innenzahl errechnet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Die Mindestabstände (1,50 Meter zur Seite, 2,0 Meter in Singrichtung) sind einzuhalten. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt unverändert bestehen.
  • Aufhebung der Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 50.
  • Geimpfte / Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
  • Sofern noch eine Testpflicht besteht, werden im Kinder- und Jugendbereich die Testungen im Rahmen des Schulunterrichts auch im außerschulischen Bereich anerkannt: Es muss keine zusätzliche Testung am gleichen Tag erfolgen.
  • Aufhebung der Personenbegrenzung im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts.
  • Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (bei fester Sitzplatzzuordnung) zugelassen.